Wertgutachten werden Ihrer Bestimmung nach dann erstellt, wenn es gilt den Wert eines Wirtschaftsgutes zu bestimmen. Unter die Definition Wirtschaftsgut fallen zum Beispiel komplette EDV Anlagen, Computer und auch Software.
Die Wertermittlung lässt sich generell in 3 Bereiche untergliedern:
Sachwert - Bestimmung des Sachwertes
Wiederbeschaffungswert - Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes
Ertragswert - Bestimmung des Ertragswertes
Die Erstellung von Wertgutachten können von Unternehmen in Auftrag gegeben werden, um den Sach- und Ertragswert der genutzten IT vor einem möglichen Verkauf zu bestimmen. Ebenso können Wertgutachten durch Konkursverwalter angeordnet werden, um sich einen Überblick über die Konkursmasse zu verschaffen.
Gerne werde ich für Sie tätig und erstelle das Gutachten für Sie.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über das Emailformular.
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